Service

Vermietung von Räumlichkeiten
Sie können unsere Kirchengebäude in Nörten-Hardenberg und Bishausen für Feierlichkeiten wie z.B. Trauungen oder Taufen mieten, auch wenn Sie kein Mitglied unserer Kirchengemeinde sind. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit für die anschließenden Feierlichkeiten oder für separate Veranstaltungen die dazugehörigen Gemeindehäuser buchen. Melden Sie sich hierfür bei unserer Pfarrsekretärin Yvonne Döhne-Rotter im Pfarrbüro in Nörten-Hardenberg, um die Termine für die Feierlichkeiten abzustimmen. Den Mietvertrag können Sie dann zu den Sprechzeiten im Pfarrbüro unterschreiben. Weitere Informationen zu den Mietkonditionen finden Sie in den Nutzungsordnungen für das Gemeindehaus Nörten-Hardenberg bzw. für das Gemeindehaus Bishausen. Bei Fragen oder Wünschen sprechen Sie uns gerne an! Ansprechpartnerin: Yvonne Döhne-Rotter (Tel: 05503/8084995)
Eintritt in die Ev.-luth. Kirche
Schön, dass Sie (wieder) in die Kirche eintreten möchten! Pastorin Gieseke-Hübner kommt gerne für ein Gespräch zu Ihnen und klärt mit Ihnen offene Fragen. Das notwendige Formular für den Eintritt können Sie aber auch gerne zu den Öffnungszeiten bei Frau Döhne-Rotter im Gemeindebüro abholen und dort auch direkt ausfüllen. Der Eintritt in die Kirche ist kostenlos. Bei einem Wiedereintritt oder Konfessionswechsel werden Sie nicht nochmal getauft, denn die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Nur wenn Sie vorher keiner anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben, werden Sie durch die Taufe in unsere Gemeinde und damit in die Kirche aufgenommen. Vorher können Sie gern mit unserer Pastorin über den christlichen Glauben sprechen. In der Regel müssen Kirchenmitgleider 9 Prozent bei der Lohn- oder Einkommenssteuer für die Kirche abgeben. Die Kirchensteuer kann von der Einkommenssteuer abgesetzt werden, wenn Ihre Kirchenzugehörigkeit auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist. Viele Kirchenmitglieder zahlen jedoch gar keine Kirchensteuer (z.B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner).
Austritt aus der Ev.-luth. Kirche
Sie werden sich Ihren Entschluss gut überlegt haben, deshalb werden wir nicht versuchen, Sie davon abzubringen. Wenn Ihr Austritt jedoch konkret im Zusammenhang mit der Arbeit unserer Gemeinde steht, bitten wir Sie herzlich, mit uns in Kontakt zu treten. Vielleicht können wir im Gespräch das Ärgernis doch noch ausräumen. Den Austritt müssen Sie persönlich gegenüber dem Einwohnermeldeamt Nörten-Hardenberg erklären. Von Seiten der Stadt Nörten-Hardenberg wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.Durch den Austritt verlieren Sie das aktive und passive Wahlrecht bei der Kirchenwahl und dürfen kein Patenamt mehr ausüben. Sie verlieren gleichzeitig den Anspruch auf alle kirchlichen Handlungen, die das Leben begleiten, z.B. eine kirchliche Bestattung. An den Gottesdiensten und Veranstaltungen unserer Gemeinde dürfen Sie natürlich weiterhin teilnehmen. Sollten Sie ein Gesprächsanliegen haben oder eine Hilfe benötigen, die wir leisten können, dürfen Sie sich trotz Ihres Austritts an Pastorin Gieseke-Hübner wenden. Ein Wiedereintritt ist jederzeit möglich.